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Die Unterstützung jedes einzelnen Mitglieds ist ein wichtiger Beitrag, um die Interessen der Eigentümer und Vermieter zu stärken.
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Die Bindefrist an den Verein beträgt mindestens drei volle Kalenderjahre. Danach ist die Mitgliedschaft jährlich bis zum 30.9. eines Jahres schriftlich kündbar. Der Austritt hat durch schriftliche Austrittserklärung des Mitgliedes zu erfolgen. Der für das Jahr des Austritts bereits im Voraus bezahlte Mitgliedsbeitrag wird nicht rückerstattet.
Für bestimmte Leistungen sind Unkostenbeiträge bei Inanspruchnahme zu leisten.